Die Herstellkosten sagen aus, was ein Produkt oder eine Dienstleistung kostet, wenn die Kosten aller Funktionen berücksichtigt werden, die an der Erstellung des Fertigprodukts beteiligt sind.
Das sind:
1. Die Einzelmaterialkosten und die proportionalen Fertigungskosten, die zusammen die Produktkosten ergeben,
2. Die Materialgemeinkosten, die Strukturkosten der Funktionen Einkauf und Lagerung,
3. Die Fertigungsstrukturkosten, die Strukturkosten der Fertigungssteuerung, der Arbeitsvorbereitung, der Konstruktion und Entwicklung (soweit nicht durch den Auftrag verursacht) und die Kosten der Betriebsleitung.
Mit dem Begriff Herstellkosten, umschreibt man meist die vollen Herstellkosten, d.h. die Kosten für alle Funktionen der Leistungserstellung. Diese werden für die Erstellung der vollkostenbasierten Ergebnisrechnung und eventuell für die Bilanzierung (Bestandsbewertung) benötigt (Cost of goods sold = volle Herstellkosten der verkauften Produkte). Die proportionalen Herstellkosten, gleichbedeutend mit Produktkosten, sind zur Ermittlung des Deckungsbeitrags I erforderlich. Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (§ 255, Abs 2 HGB). In die Herstellungskosten dürfen (bei Vollkostenbetrachtung) im Gegensatz zur in anderen Ländern und im betrieblichen Rechnungswesen üblichen Methodik der Herstellkostenbewertung keine kalkulatorischen Zinsen und Wagnisse, dafür aber angemessene Anteile für Verwaltungskosten eingerechnet werden. Nach IAS und US-GAAP sind Bestände zu vollen Herstellkosten, aber ohne Einrechnung kalkulatorischer Zinsen zu bewerten. - 1525/2003-01-08 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Grenzkosten (Grenzkosten sind die Herstellkosten der jeweils ...)
Herstellungskosten (Herstellkosten)
Herstellungskosten (Herstellkosten)
Grenzkosten (Grenzkosten sind die Herstellkosten der jeweils ...)
Kosten (Kosten sind bewerteter Verzehr von Gütern und ...)
Der Begriff Herstellkosten wurde im Forum erwähnt unter dem Thema: Herstellkosten nach 255 HGB
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