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  Lexikon von 'Güte' bis 'gute Handelspraxis'

    Gefahrenabwehr

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Gefährdungsbeurteilung

Gefahrenabwehr

Gefahrgut
Als Gefahrenabwehr wird die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden bezeichnet, nach den hierfür erlassenen Gesetzen und Verordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach pflichtgemäßem Ermessen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird.
- 1044/2003-01-05

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(Letzte Änderung :2008-09-24)