Zum Schutz der Verbraucher und Bezieher messbarer Leistungen werden Meßgeräte, die zur Erfassung oder Verrechnung im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, insbesondere durch das Eichgesetz behandelt. Sie werden von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) einer Bauartprüfung unterzogen und werden in regelmäßig festgelegten Abständen überprüft.
Die Eichung der Meßgeräte ist also eine Art Beglaubigung auf ihre Genauigkeit hin. »Qualitätsprüfung einer Meßeinrichtung in bezug auf die Forderungen der Eichvorschrift und bei Erfüllung dieser Forderungen deren diesbezügliche Kennzeichnung.«
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Eichungen, Eichungs
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