"Aufzeichnung" findet sich im NACECode "30.02" Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
· Maschinen zur codierten Aufzeichnung von Daten auf Datenmedien
Dokument, das Nachweis über eine ausgeführte Tätigkeit oder über erzielte Ergebnisse liefert.
- 2423/2003-01-10
(Franz.: enregistrement)
Nach DIN EN ISO8402, 1995-08 , Ziffer 3.15 ist eine Aufzeichnung ein Dokument, das einen Nachweis über eine ausgeführte Tätigkeit oder über erzielte Ergebnisse enthält.
Eine Qualitätsaufzeichnung liefert einen Nachweis darüber, inwieweit die Qualitätsforderungen erfüllt werden (dies kann z. B. eine Aufzeichnung über die Produktqualität sein) oder über die Wirksamkeit eines Elementes des QM-Systems (z. B. eine Aufzeichnung über das QM-System). Qualitätsaufzeichnungen können jedoch auch auf Darlegung, Rückverfolgbarkeit sowie Vorbeugungsmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen abzielen.
Eine Aufzeichnung kann aufgeschrieben oder auf einem Datenträger gespeichert sein.
Die Definition der DIN EN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 3.15 ist identisch mit der aus DGQ 11 - 14, Nr. 1.5.6.18.
Aufzeichnungen sind die Unterlagen für glaubwürdige Nachweise. Sie werden in der DIN EN ISO 9001 gleich in zwei Elementen angesprochen (in 4.5 Lenkung der Dokumente und Daten, ferner 4.16 Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen). Wegen der Bedeutung von Aufzeichnungen sind diese eindeutig und unverbindlich für die Abwicklung bei Änderungen und bezüglich der Aufbewahrungsfristen im QM-System zu definieren. In diesem Bereich werden in Audits oft Mängel vorgefunden, so dass hier sehr häufig Abweichungsberichte erforderlich sind.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Aufzeichnungen, Aufzeichnungs
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