Von Arbeitnehmerüberlassung oder von einem Leiharbeitsverhältnis wird bei einem Rechtsverhältnis gesprochen, bei dem ein selbstständiger Unternehmer einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend an einen anderen Unternehmer "ausleiht" , wobei der Arbeitnehmer unter Fortbestand des Rechtsverhältnisses zum Verleiher verpflichtet ist, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbeiten.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist zu unterscheiden von den Fällen, in denen ein Unternehmer durch Arbeitnehmer eines anderen Unternehmers, aber unter dessen Aufsicht, in seinem Betrieb Arbeiten ausführen lässt (z. B. bei Reparaturen oder Montagen). Die gewerbsmäßige Überlassung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Teil geregelt, die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich nicht geregelt. - 417/2003-01-03 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Arbeitnehmerüberlassung ()
Arbeit (Wird ein Körper durch eine Kraft auf einem ...)
Arbeit (1) Eine Leistung, die ein Arbeitnehmer anbietet. ...)
SU (Sicherheitstechnische Untersuchung)
Arbeitnehmer (“Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschdftigt ...)
Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung wurde im Forum erwähnt unter den Themen: | | Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Arbeitnehmerüberlassungen, Arbeitnehmerüberlassungs, Arbeitnehmerueberlassung |
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