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  Lexikon von 'Anforderung' bis 'Audit'

    Arbeitnehmerähnliche Personen

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Arbeitnehmer

Arbeitnehmerähnliche Personen

Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerähnliche Personen sind die in Heimarbeit Beschäftigten ( Heimarbeit), Einfirmenvertreter ( Handelsvertreter ) und sonstige arbeitnehmerähnliche Personen. Nach § 5 ArbGG sind alle anderen Personen, die, ohne Arbeitnehmer zu sein, für andere in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten, arbeitnehmerähnlich ( § 2 BUrlG formuliert ähnlich). Nach § 12a TVG sind arbeitnehmerähnliche Personen solche, die wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind.
- 411/2003-01-03

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Arbeit (Wird ein Körper durch eine Kraft auf einem ...)
Arbeit (1) Eine Leistung, die ein Arbeitnehmer anbietet. ...)
Arbeitnehmer (“Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschdftigt ...)
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(Letzte Änderung :2007-08-28)