Forum Überblick , Kontakt

QM-Lexikon

Google
  Web quality.de

  Lexikon von 'Anforderung' bis 'Audit'

    Arbeitgeberanteil

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Arbeitgeber

Arbeitgeberanteil

Arbeitgeberdarlehen
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung des Gesamtversicherungsbeitrags ist sozialversicherungsrechtlicher Natur (§ 28e SGB IV). Sie ist jedoch zugleich Pflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG, Urteil v. 11.10.1989, 5 AZR 585/88). Auf ihre Erfüllung besteht ein vor dem Arbeitsgericht einklagbarer Anspruch des Arbeitnehmers.

Hinweis:
Ein Arbeitgeber, der pflichtwidrig und schuldhaft zuwenig Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt und dadurch verursacht hat, dass der Arbeitnehmer keine oder zu wenig Rente erhält, haftet dem Arbeitnehmer auf Schadenersatz für die eigene Rente.
Hat ein Arbeitgeber Zweifel, ob er zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für seine Arbeitnehmer verpflichtet ist, muss er sich an geeigneter Stelle über die Versicherungspflicht erkundigen. Tut er dies nicht, so ist ihm dies als Verschulden anzurechnen (BAG, Urteil v. 12.7.1963, 1 AZR 514/61).

Den Arbeitnehmer kann ein Mitverschulden (§ 254 BGB) treffen, wenn er aus der Lohnabrechnung ersehen konnte, dass keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
- 405/2003-01-03

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Arbeitgeberanteil (Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung ...)
Arbeit (1) Eine Leistung, die ein Arbeitnehmer anbietet. ...)
Arbeitgeber (Eine Definition findet sich weder im Gesetz noch ...)
Arbeit (Wird ein Körper durch eine Kraft auf einem ...)
Ante (Verlängerung der Cellaseitenwände. Die Antenstirn ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Arbeitgeberanteile, Arbeitgeberanteilen, Arbeitgeberanteils
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 7506 /D5


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum

(Letzte Änderung :2007-08-29)