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Freitag, den 10. Januar 2003 um 01:00 Uhr |
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Der Umweltschutz umfasst alle organisatorischen und technischen Einrichtungen und Abläufe im Unternehmen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu begrenzen oder zu minimieren.
Andere Definition: Gesamtheit der Maßnahmen, die Behörden, Unternehmen und Privatpersonen ergreifen, um die Lebensgrundlagen Luft, Boden und Wasser, ihre Zusammenhänge untereinander sowie das Leben von Mensch, Tier und Kleinlebewesen in ihnen vor nachteiligen Veränderungen, insbesondere vor nachhaltiger Verschmutzung zu schützen.
Andere Definition: Der Umweltschutz befasst sich im weitesten Sinne mit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen sowie der Erhaltung bestehender bzw. Schaffung neuer biologischer Gleichgewichte. Aufgabe der Umweltpolitik im engeren Sinne ist der Schutz vor den Auswirkungen, die von der ökonomischen Aktivität des Menschen ausgehen. Hierbei haben sich die Maßnahmen zur Bewahrung von Boden und Wasser vor Verunreinigung durch chemische Fremdstoffe und Abwasser, die Reinhaltung der Luft, die Nahrungskette, Lärmbekämpfung, Müllbeseitigung, Wiedergewinnung von Abfallstoffen (Recycling) und mit besonderer Aktualität der Strahlenschutz herausgebildet. Ferner gehören hierzu Vorschriften und Auflagen zur Erreichung größerer Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln. In der Textilindustrie und dem Handel kommt dem Umweltschutz eine große und vielfältige Bedeutung zu.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr |