|
Montag, den 06. Januar 2003 um 01:00 Uhr |
Unter Strahlenschutz versteht man Maßnahmen zum Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den
schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (z.B Röntgen-, Alpha-, Beta-, Gammastrahlung). Einzelheiten regeln Atomgesetz und Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung. Zentrale Anlaufstelle für alle Belange des Strahlenschutz auf Bundesebene ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das auch die Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission beherbergt.Flickr PhotosDiese Bilder werden stets neu nach dem Zufallsprinzip von flickr geliefert. Wir haben keinen Einfluss auf deren Auswahl. |