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Montag, den 06. Januar 2003 um 01:00 Uhr |
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Unter Strahlenschutz versteht man Maßnahmen zum Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den
schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (z.B Röntgen-, Alpha-, Beta-, Gammastrahlung). Einzelheiten regeln Atomgesetz und Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung. Zentrale Anlaufstelle für alle Belange des Strahlenschutz auf Bundesebene ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das auch die Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission beherbergt. |