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Donnerstag, den 09. Januar 2003 um 01:00 Uhr |
Englisch: state of the art “Stand der Technik" ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Massnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für den Stand der Arbeitsmedizin und Hygiene (_3 Abs.9 GefStoffV). Weitere Definition: Englisch: state of the art Stand der Technik ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Kriterium zur Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen praktisch und nicht erst nach Durchführung langwieriger Entwicklungsvorhaben geeignet ist. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem allgemeinen technischen Entwicklungsstand. Sie setzt nicht voraus, dass das konkrete technische Problem bereits in allen Einzelheiten gelöst ist. Vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen sind zwar ein Anhaltspunkt, aber nicht Voraussetzung für die Bejahung des Stand der Technik in Bezug auf eine Emissionsbegrenzungsmaßnahme. Auf keinen Fall müssen sich Vergleichsanlagen bereits im Betrieb - u.U. während eines längeren Zeitraumes bewährt haben. |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr |