"Veränderung entsteht durch Führung." -- William Edwards Deming, 1900-1993
 
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Pflegebedürftig - Lexikon

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Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer Krankheit und / oder Behinderung bei der Ernührung, der Mobilität , der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens 6 Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Entsprechend der Art, der Häufigkeit und dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen zugeordnet.
 
 
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