"Der Bau von Luftschlössern kostet nichts, aber ihre Zerstörung ist sehr teuer." -- François Mauriac, französischer Autor
 
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Öko-Audit PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 08. Januar 2003 um 01:00 Uhr
Öko-Audit
Die EG-Öko-Audit-Verordnung von 1993 und das deutsche Umweltauditgesetz von 1995 stellen Unternehmen und Behörden einen transparenten und anspruchsvollen Rahmen zur Verfügung, um besondere Leistungen im betrieblichen Umweltschutz öffentlich zu dokumentieren. Gefordert wird von den Teilnehmern insbesondere die Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung und die Einführung eines Umweltmanagement-Systems. Die Teilnehmer setzen sich darüber hinaus konkrete Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistungen. Diese sowie die Ergebnisse der Umweltbetriebsprüfung werden im Rahmen einer Umwelterklärung dargestellt, die staatlich zugelassene Umweltgutachter auf ihre Richtigkeit überprüfen. Audit-Teilnehmer haben sich einem solchen Überprüfungsverfahren mindestens alle drei Jahre zu unterziehen.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

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