Lagern ist das “Aufbewahren zur späteren Verwendung" sowie zur Abgabe an andere. Es schliesst die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden nach ihrem Beginn oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet diese Frist mit Ablauf des nächsten Werktagesâ€. (_3 Abs.3 GefStoffV)Flickr PhotosDiese Bilder werden stets neu nach dem Zufallsprinzip von flickr geliefert. Wir haben keinen Einfluss auf deren Auswahl. |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr |