"Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer." -- Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chinesischer Weiser
 
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Kostenart - Lexikon

Eine Kostenart bezeichnet die Art der in einer Kostenstelle oder in einem Kostenträger auftretenden Kosten auf. Die wichtigsten Kostenartengruppen sind:

1 . Personalkosten (Lühne & Gehälter, Zulagen, Überzeiten, Temporörpersonal, Sozialleistungen),
2. Materialkosten (Roh- und Hilfsmaterial, Betriebsstoffe, ab Lager bezogene Baugruppen und Einzelteile),
3. Fremdleistungen (Leistungen von Dritten, die nicht zu Material oder Reparaturen gehören)
4. Unterhalts- und Reparaturkosten
5. übrige Kosten (Spesen, Reisespesen, Bewirtung, Mieten, Porti, Telefon, usw.)
6. Umlagekosten (Kostenbelastungen von anderen Kostenstellen für innerbetriebliche Leistungen wie z.B. Gebäudekosten, Lagerkosten, Leitungs- und Administrationskosten)
7. kalkulatorische Abschreibungen (betrieblich notwendige Abschreibungen für die in der Kostenstelle installierten Anlagen und eventuellen Lagerbestände)
8. kalkulatorische Zinsen (betrieblich notwendige Verzinsung des in einer Kostenstelle investierten Vermögens).
 
 
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