"Sie prüfen allein, um Vorhersagen machen zu können." -- William Edwards Deming, 1900-1993
 

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GLP
Englisch: Good Laboratory Practice
GLP (Gute Laborpraxis) Die Grundsätze der GLP geben einen formalen Rahmen für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an chemischen Produkten und haben in vielen Ländern Gesetzescharakter. Sie befassen sich dabei mit dem organisatorischen Ablauf und den Bedingungen, unter denen Laborprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfung. Insbesondere in Laboratorien der Chemie - Pharma - kommen die Grundsätze der GLP zur Anwendung.
Weitere Definition:
Englisch: Good Laboratory Practice
GLP (Gute Laborpraxis) ist vor allem als Qualitätssicherungs-Richtlinien für die Unternehmensorganisation zu verstehen. In Hinblick auf die Datenverarbeitung besonders Vorschriften und Empfehlungen, um alle im Zuge der Analysentätigkeit getroffenen Entscheidungen und entstandenen Daten zu sichern bzw. zu dokumentieren. Zunächst von der US-Behörde FDA ins Leben gerufen, erhält GLP durch OECD-Richtlinien und nationale Regelungen immer mehr auch in Europa Gesetzescharakter.
(s. auch: GMP)
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

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