"Wenn du regieren willst, darfst du die Menschen nicht vor dir herjagen. Du musst sie dazu bringen, dir zu folgen" -- Charles de Montesquieu
 
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Gefährdungsbeurteilung
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 1996-08-07 ).Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und - wenn erforderlich - Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung muss dokumentiert sein für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

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