"Es macht Freude, in einem vom Sturm gepeitschten Schiff zu sein, wenn man sicher ist, dass es nicht untergehen wird." -- Blaise Pascal
 
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Gefahrstoffe - Lexikon

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Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) erläutert und definiert. Es handelt sich hierbei um gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. Das ChemG nennt insgesamt 15 Eigenschaften von Gefahrstoffe: explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutgefährdend und umweltgefährlich. Ausdrücklich ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffe ebenso den Umgang und die Verwendung, die Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) das Inverkehrbringen von Gefahrstoffe.
 
 
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