Zum Entsorgungsfachbetrieb werden auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Betriebe zertifiziert, die bestimmte Fachkenntnisse, Geräte und Ausrüstungen sowie Zuverlässigkeit nachweisen. Die Entsorgungsfachbetriebe werden regelmäßig fachlich durch fachlich-technische Sachverständige aus der Wirtschaft überwacht. Die Befugnis zur Vergabe von Gütezeichen erhält eine Entsorgergemeinschaft oder eine technische Überwachungsorganisation. Weitere Definition: Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgungsgemeinschaft zu führen oder wer einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, die eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Ein Entsorgungsfachbetrieb hat die in der Entsorgungsfachbetriebsverordnung festgelegten Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal zu erfüllen und gewährleistet damit ein hohes Qualitätsniveau. Weitere Definition: Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgungsgemeinschaft zu führen oder wer einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, die eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Ein Entsorgungsfachbetrieb hat die in der Entsorgungsfachbetriebsverordnung festgelegten Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal zu erfüllen und gewährleistet damit ein hohes Qualitätsniveau. |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr |