"Erfahrung ist das, was man zu haben glaubt, bevor man mehr davon erwirbt." -- Dan Bennett, US-amerikanischer Kolumnist
 
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DIN EN 45013
Die DIN EN 45013 ist die europäische Norm zur Regelung und Kontrolle der Sachverständigeneigenschaft. Sie wurde mit dem Ziel erstellt , das Vertrauen in eine Stelle, die Personal zertifiziert, zu stürken, dh. sie muss die nötige Kompetenz, Ausbildung und Erfahrung haben.Sie gilt für Zertifizierungsstellen, die Systeme zur Zertifizierung von Personal betreiben und durch Begutachtung und wiederkehrende Überwachung bestätigen, dass das Personal kompetent ist, die geforderten Aufgaben zu leisten. Die Kenntnisse eines Sachverständigen zur Erlangung der Zertifizierung werden von der Zertifizierungsstelle intensiv geprüft. Es werden regelmäßig Arbeitsproben kontrolliert. Der Sachverständige unterliegt einer ständigen Weiterbildungspflicht, die vom Zertifizierungsgeber kontrolliert wird. Er muss einen Kompetenznachweis aufgrund festgelegter Qualifikationsanforderungen erfüllen. Somit wird die effiziente Personalplanung erleichtert. Die Bestätigung durch die Zertifizierungsstelle erfolgt in Form eines Kompetenzzertifikates und wird in einem Verzeichnis für kompetentes Personal veröffentlicht.
Weitere Definition:
Allgemeine Kriterien an Stellen, die Personal zertifizieren
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

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