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Beigestellte Produkte PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 16. Dezember 2003 um 01:00 Uhr

Nach DIN EN ISO 9001, 1994-08 ,

Ziffer 4.7 muss der Lieferant "für vom Kunden Beigestellte Produkte , die für die Einfügung in die Lieferungen oder für zugehörige Tätigkeiten vorgesehen sind, Verfahrensanweisungen für die Lenkung von Verifizierung, Lagerung und Erhaltung erstellen und aufrechterhalten. Geht ein solches Produkt verloren, wird es beschädigt oder in anderer Weise unbrauchbar, muss dies aufgezeichnet und dem Kunden berichtet werden."

Wichtig ist, dass die Verifizierung durch den Lieferanten den Kunden nicht von der Verantwortung zur Bereitstellung annehmbarer Produkte befreit.


Anmerkung:
Beigestellte Produkte werden in der DIN EN ISO 9001:2000-12 als Eigentum des Kunden bezeichnet

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

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