"Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Aktien, Beteiligungen, Gold und Grundstücke dazu." -- Danny Kaye
 
Start Lexikon Lexikon B Betriebsaufgabe - Lexikon

Anmeldung



Wer ist online

Wir haben 665 Gäste online

Datenbankzugriffe

seit 1.4.1998
Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.
   

Betriebsaufgabe - Lexikon

PDF Drucken E-Mail
Unter Betriebsaufgabe versteht man die Auflösung des Betriebs mit der Folge, dass der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhürt. Im Rahmen einer Betriebsaufgabe werden die bisher zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter veräußert oder in das Privatvermögen des Unternehmers überführt.

Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden vom Gesetz weitgehend gleich behandelt. Die Aufgabe des Betriebs "gilt" als Veräußerung des Betriebs (_ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Das bedeutet u. a., dass die in den Wirtschaftsgütern des Betriebs ruhenden stillen Reserven aufgedeckt und als Betriebsaufgabegewinn erfasst werden.

Die durch die Aufgabe von Betrieben entstehenden (Buch-) Gewinne und Verluste gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (bzw. aus Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit). Die Gewinne unterliegen deshalb der Einkommensteuer; die Verluste sind ausgleichs- und abzugsfähig.
 
 
Copyright © 2012 quality.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren