"Drei Prozent der Probleme lassen sich durch Zahlen ausdrücken, bei 97% geht dies nicht." -- William Edwards Deming, 1900-1993
 
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Arbeitssicherheit
Der Begriff der Arbeitssicherheit gehört in den Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, dort insbesondere in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich überwiegend Rahmenvorschriften erlassen, die durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

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