"Fehlschläge sind die Würze, die dem Erfolg sein Aroma geben." -- Truman Capote, US-amerikanischer Schriftsteller
 
Start Lexikon Lexikon A Arbeitnehmer

Anmeldung



Wer ist online

Wir haben 202 Gäste online

Datenbankzugriffe

seit 1.4.1998
Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.
   

Nachrichten


Arbeitnehmer

“Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmer beschäftigt einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Dem Arbeitgeber steht gleich, wer in sonstiger Weise selbständig tätig wird. Dem Arbeitnehmer stehen andere Beschäftigte, insbesondere Beamte und in Heimarbeit Beschäftigte sowie Schüler und Studenten gleich”. (§3 Abs.4 GefStoffV)


Andere Definition:
Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind.
Steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich sind zum Teil abweichende Definitionen möglich.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. September 2009 um 09:47 Uhr
 

Kommentar hinzufügen

Ihr Name:
Titel:
Kommentar:
 

Herkunft der Besucher

Die (nach Google, Yahoo, Bing, etc.) für diese Seite wichtigsten Besucherquellen. Gehört Ihre Website auch dazu? Dann lesen Sie hier weiter.
Copyright © 2012 quality.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren