"Wahrheit kann man ebensowenig einpöckeln wie Begeisterung." -- Paul Schlesinger
 
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Absetzversuch - Lexikon

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Der Absetzversuch beschreibt die Menge der abschlämmbaren Bestandteile in Korngruppen bis 4 mm. Die Vorgehensweise ist nach DIN 4266, Teil 3 geregelt.

Andere (scherzhafte) Definition:
Der Absetzversuch ist die letzte Möglichkeit, sich der Verantwortung zu entziehen.
 
 
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