"Sie können keine Zielsetzung verwirklichen, wenn sie nicht die richtige Methode dazu besitzen." -- William Edwards Deming, 1900-1993
 
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Abschreibung - Lexikon

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Abschreibungen sind die Kosten für die (Ab-)Nutzung der Produktions- und Anlagegüter im Leistungserstellungs-prozess.

Zweck der Abschreibungen ist die Substanzerhaltung der eingesetzten Produktionsgüter: Das Leistungspotential einer bestehenden Anlage, ausgedrückt in Geldeinheiten, muss über die Nutzungszeit erhalten werden, daher sind die Produktionsmittel vom Wiederbeschaffungs- oder Tageswert abzuschreiben, damit nach Ablauf der Nutzungsdauer (trotz Inflation) ein gleichwertiges Anlagegut - ein Gut, das die gleiche Leistung erbringen kann - als Ersatz des alten beschafft werden kann. Dies führt oft zu einem höheren Abschreibungsbedarf als steuerlich anerkannt. Im Rechnungswesen wird daher häufig zwischen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen (kalkulatorischen) Abschreibungen unterschieden. Für die Kostenrechnung sind nur die kalkulatorischen
Abschreibungen relevant. Nach US-GAAP werden im Umsatzkostenverfahren jedoch nur die bilanziellen Abschreibungen berücksichtigt.


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