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Dienstag, den 27. Januar 2004 um 01:00 Uhr |
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Englisch: Inspection certificate Bescheinigung, herausgegeben auf der Grundlage von Prüfungen, die entsprechend den in der Bestellung angegebenen technischen Lieferbedingungen und/oder nach amtlichen Vorschriften und den zugehörigen Technischen Regeln durchgeführt wurden. Die Prüfungen müssen an den gelieferten Erzeugnissen oder an Erzeugnissen der Prüfeinheit, von der die Lieferung ein Teil ist, durchgeführt worden sein.Die Prüfeinheit wird in der Produktnorm, in amtlichen Vorschriften und den zugehörigen Technischen Regeln oder in der Bestellung festgelegt. Abnahmeprüfzeugnis "3.1.B“ herausgegeben von einer von der Fertigungsabteilung unab-hüngigen Abteilung und bestätigt von einem dazu beauftragten, von der Fertigungsabteilung unabhängigen, Sachverständigen des Herstellers (_Werksachverständigen“).Abnahmeprüfzeugnis "3.1.C“ herausgegeben und bestätigt von einem durch den Besteller beauftragten Sachverständigen in Übereinstimmung mit den Lieferbedingungen in der Bestellung.3.2 Abnahmeprüfprotokoll. Ein Abnahmeprüfzeugnis, das aufgrund einer besonderen Vereinbarung sowohl von dem vom Hersteller beauftragten Sachverständigen als auch von dem vom Besteller beauftragten Sachverständigen bestätigt ist, heißt Abnahmeprüfprotokoll 3.2 Definition dieses Dokumentes in der EN 10204:1991
Andere Definition:
Das Abnahmeprüfzeugnis ist der Ausspruch des Ehegatten nach Rückkehr der Liebsten von der erschöpfbarfarm. Bedeutung: 1) "Na? Endlich zurück?" bedeutet "kein Erfolg" 2) "Donnerwetter, Du siehst ja toll aus" bedeutet "hinreichender Erfolg" 3) "Wer bist Du denn?" bedeutet "durchschlagender Erfolg"
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 18. Juli 2009 um 13:28 Uhr |