"Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann." -- Antoine de Saint-Exupéry
 
Start Lexikon Lexikon A Aufbewahrungspflicht - Lexikon

Anmeldung



Wer ist online

Wir haben 668 Gäste und 1 Benutzer online

Datenbankzugriffe

seit 1.4.1998
Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.
   

Aufbewahrungspflicht - Lexikon

PDF Drucken E-Mail
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Buchführungsunterlagen innerhalb bestimmter Fristen aufzubewahren (_ 257 HGB). Die Unterlagen dienen zur Dokumentation und Beweissicherung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchführung. Sie sollen zu diesem Zweck bei Buchprüfungen und Rechtsstreitigkeiten vorgelegt werden. Innerhalb bestimmter Fristen sollen die Buchführungsunterlagen für Prüf- und Beweiszwecke verfügbar sein.

Die Aufbewahrungsfristen gewährleisten somit die Vorlage der Buchführung. Sie sind daher von allen Buchführungspflichtigen zu beachten, also nicht nur von Kaufleuten, sondern auch von den nach der Abgabenordnung zur Buchführung Verpflichteten.
 
 
Copyright © 2012 quality.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

Sponsoren